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Künstliche Intelligenz

EU AI Act: Diese Pflichten gelten ab dem 2. August 2026

Dr. Nika Hein
Dr. Nika Hein

Mit dem Anwendungsbeginn weiterer zentraler Vorschriften des EU AI Acts (Verordnung (EU) 2024/1689) am 2. August 2026 erreicht die europäische Regulierung Künstlicher Intelligenz die nächste verbindliche Stufe. Entgegen vereinzelter Berichte wurden die neuen Anforderungen für Unternehmen nicht pauschal verschoben. Vielmehr gilt weiterhin ein gestaffelter Anwendungszeitplan, der Unternehmen bereits jetzt zum Handeln verpflichtet.

Ab dem 2. August 2026 gelten insbesondere die allgemeinen Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System, etwa einem Chatbot, interagieren. Darüber hinaus sind KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte in den gesetzlich vorgesehenen Fällen entsprechend zu kennzeichnen. Die vielfach diskutierten Fristverschiebungen betreffen diese grundlegenden Transparenzpflichten ausdrücklich nicht. Lediglich für die maschinenlesbare Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 gilt eine begrenzte Übergangsregelung: Für bestimmte bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte General-Purpose-AI-Modelle beziehungsweise darauf beruhende Systeme verschiebt sich diese technische Kennzeichnungspflicht bis zum 2. Dezember 2026. Die allgemeine Transparenzpflicht gegenüber Nutzerinnen und Nutzern bleibt hiervon unberührt.

Die verschobenen Anwendungsfristen betreffen vielmehr wesentliche Teile des Hochrisiko-Regimes des EU AI Acts. Die Anforderungen an eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III, hierzu können beispielsweise Systeme zur automatisierten Bewerberauswahl, Anwendungen im Personalwesen, Kreditwürdigkeitsprüfungen oder bestimmte KI-Systeme im Bildungsbereich gehören, gelten nach der zwischenzeitlich im Rahmen des Digital Omnibus Package beschlossenen Anpassung des Anwendungszeitplans grundsätzlich erst ab dem 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in bereits anderweitig regulierten Produkten wie Maschinen oder Medizinprodukten integriert sind, verschiebt sich die Anwendung auf den 2. August 2028.

Bereits seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 des EU AI Acts Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Unternehmen müssen gewährleisten, dass Beschäftigte, die KI-Systeme einsetzen oder deren Einsatz verantworten, über ausreichende Kenntnisse hinsichtlich der Funktionsweise, der Chancen und Risiken, datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie möglicher Fehlerquellen und Verzerrungen verfügen. Die Erfüllung dieser Pflicht sollte dokumentiert werden und gehört zu den zentralen Compliance-Aufgaben der Unternehmensleitung.

Die Einhaltung der Vorgaben sollte nicht unterschätzt werden. Der EU AI Act sieht je nach Art des Verstoßes erhebliche Sanktionen vor. Bei Verstößen gegen bestimmte Verpflichtungen können Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Für besonders schwerwiegende Verstöße, insbesondere gegen die Vorschriften über verbotene KI-Praktiken, drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für KMU sowie Start-ups gilt nach Artikel 99 Absatz 6 grundsätzlich der jeweils niedrigere der beiden Beträge, sofern der AI Act keine speziellere Regelung vorsieht; für größere Unternehmen ist der jeweils höhere Betrag maßgeblich.

Für die Geschäftsleitung empfiehlt es sich daher, bereits jetzt sämtliche im Unternehmen eingesetzten KI-Anwendungen systematisch in einem KI-Inventar zu erfassen, die erforderlichen Transparenzhinweise an den relevanten Kundenschnittstellen zu implementieren und ein dokumentiertes Konzept zur Vermittlung der gesetzlich geforderten KI-Kompetenz zu etablieren. Auch wenn einzelne Anforderungen des EU AI Acts erst in den Jahren 2027 oder 2028 zur Anwendung gelangen, besteht für Unternehmen bereits heute erheblicher Handlungsbedarf. Wer die verbleibende Übergangszeit nutzt, reduziert regulatorische Risiken, stärkt die Compliance und schafft zugleich die Grundlage für einen rechtssicheren und verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Quellen: EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) · Europäische Kommission – AI Act Service Desk · Europäische Kommission – Digital Strategy.

 

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