Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Aufsicht über den EU AI Act

Geschrieben von Dr. Nika Hein | Jul 27, 2026 1:50:31 PM

Deutschland schafft die nationale Grundlage für die Durchführung des EU AI Acts. Mit dem Gesetz zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung wurde das nationale Umsetzungsverfahren abgeschlossen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mit dem neuen Gesetz wird die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für den EU AI Act in Deutschland bestimmt. Sie übernimmt künftig eine koordinierende Rolle bei der Anwendung der KI-Verordnung, bündelt die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und fungiert als zentraler Ansprechpartner gegenüber den europäischen Institutionen. Die konkrete Zuständigkeit kann je nach Anwendungsbereich weiterhin bei spezialisierten Fachbehörden liegen.

Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur zur zentralen Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger. Hinweise und Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Verordnung können dort eingereicht und entsprechend den gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen bearbeitet oder an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet werden.

Bei der Bundesnetzagentur wird außerdem das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO) eingerichtet. Es soll Bundes- und Landesbehörden bei der Umsetzung des AI Acts unterstützen, eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung fördern und Informationen sowie Unterstützungsangebote für Unternehmen bereitstellen.

Für Unternehmen schafft die neue Regelung vor allem Klarheit über die künftigen Zuständigkeiten der deutschen KI-Aufsicht. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen, erhalten damit einen zentralen Ansprechpartner für Fragen zur Marktüberwachung und zur nationalen Durchführung des EU AI Acts. Gleichzeitig sollten Unternehmen die verbleibende Übergangszeit nutzen, um ihre eingesetzten KI-Systeme zu erfassen, Verantwortlichkeiten festzulegen und notwendige Compliance-Strukturen aufzubauen.

Quellen: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) · Deutscher Bundestag – Gesetzgebungsverfahren zur KI-Verordnung · Bundesnetzagentur – Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO).